Kurz gesagt
Bei einer energetischen Sanierung kommt es mehr auf die Reihenfolge an als auf den Kredit selbst. Bei der Heizungsförderung muss der Antrag laut KfW vor dem Beginn des Vorhabens gestellt werden, und der Handwerkervertrag braucht einen Vorbehalt. Die KfW kennt Zuschüsse und Kredite, die sich je nach Maßnahme ergänzen. Ein kleiner Ratenkredit von 3.000 bis 8.000 Euro kann eine Lücke zwischen Eigenmitteln und Kosten füllen, ersetzt aber kein Förderprogramm. Alle Förderangaben unten sind Stand der KfW-Seiten vom 31.10.2026 und ändern sich. Prüfen Sie sie vor jedem Schritt auf kfw.de.
Erst die Landkarte: Was die KfW anbietet
Auf ihrer Übersichtsseite für energieeffiziente Sanierung führt die KfW diese Produkte für Privatpersonen auf:
| Nr. | Produkt | Art | Kernaussage |
|---|---|---|---|
| 261 | Wohngebäude, Kredit | Kredit, mit Tilgungszuschuss möglich | Sanierung zum Effizienzhaus, bis zu 150.000 € je Wohneinheit |
| 358, 359 | Einzelmaßnahmen, Ergänzungskredit | Kredit zur Zwischenfinanzierung | bis zu 120.000 € je Wohneinheit, nur zusätzlich zu einer Zuschusszusage |
| 458 | Heizungsförderung | Zuschuss | 30 bis 80 Prozent der förderfähigen Kosten, nicht zurückzuzahlen |
| 270 | Erneuerbare Energien, Standard | Kredit | Anlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung |
Die Seite nennt außerdem Kredit 308 für Familien beim Kauf einer sanierungsbedürftigen Immobilie. Für eine Sanierung der selbst bewohnten Immobilie sind vor allem die drei ersten Zeilen relevant.
Die Angaben sind gerundet wiedergegeben. Die KfW weist selbst darauf hin, dass die Detailseiten der einzelnen Produkte die Antragswege und Bedingungen enthalten.
Schritt 1: Maßnahme und Programm zusammenbringen
Ordnen Sie Ihr Vorhaben zu. Geht es um eine neue Heizung, etwa eine Wärmepumpe, ist das Förderprodukt der Zuschuss 458. Geht es um Dämmung, Fenster oder ein ganzes Sanierungspaket mit Effizienzhaus-Ziel, kommt der Kredit 261 in Betracht. Welche Programmbedingungen gelten, lesen Sie bei der KfW nach. Wir fassen sie hier nicht abschließend zusammen, weil die Seiten mehrere Stände und Fristen nennen. Auf der Seite zum Ergänzungskredit stehen sogar zwei verschiedene Stichtage für die Förderrichtlinie nebeneinander.
Schritt 2: Die Reihenfolge der Verträge
Bei der Heizungsförderung läuft der Prozess laut KfW so:
- Sie lassen sich von einer Fachperson zur Förderung und zur Planung beraten.
- Sie schließen mit dem Fachunternehmen einen Liefer- oder Leistungsvertrag. Dieser muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten, die an die Bewilligung des KfW-Zuschusses geknüpft ist, und den voraussichtlichen Fertigstellungstermin nennen.
- Erst danach registrieren Sie sich im Portal „Meine KfW“, holen die Bestätigung zum Antrag ein und stellen den Zuschussantrag.
- Nach der Bewilligung führen Sie das Vorhaben durch. Einen Rechtsanspruch auf die Förderung gibt es nicht.
- Nach Abschluss lassen Sie sich die Durchführung bestätigen und laden die Nachweise hoch. Ausgezahlt wird nach erfolgreicher Prüfung.
Merken Sie sich den entscheidenden Punkt: Für Vorhaben seit dem 1. September 2024 muss der Antrag laut KfW vor dem Vorhabensbeginn gestellt werden. Wer zuerst baut und später beantragt, riskiert die Förderung.
Schritt 3: Der Ergänzungskredit 358/359 als Brücke
Der Zuschuss kommt erst, wenn das Vorhaben fertig und geprüft ist. Bis dahin müssen Sie den Handwerker bezahlen. Genau dafür gibt es laut KfW den Ergänzungskredit 358/359 als Zwischenfinanzierung:
- Er ist nur zusätzlich zu einer bereits erteilten Zuschusszusage möglich, die nicht länger als 12 Monate zurückliegt. Der Zuschuss darf noch nicht ausgezahlt sein.
- Der Kredit kann bis zu 120.000 € je Wohneinheit betragen und finanziert bis zu 100 Prozent der Kosten der bezuschussten Maßnahme.
- Laufzeit bis zu 35 Jahre, Zinsbindung bis zu 10 Jahre.
- Für den Kredit 358 nennt die KfW eine Einkommensgrenze von 90.000 € Haushaltsjahreseinkommen für den zusätzlichen Zinsvorteil. Für 359 wird auf der gelesenen Seite keine Grenze genannt.
- Beantragt wird er bei einem Finanzierungspartner, zum Beispiel der Hausbank, nicht direkt bei der KfW. Die Sicherheiten vereinbaren Sie mit diesem Partner.
Auf der KfW-Seite stehen keine festen Zinssätze, deshalb nennen wir keine. Der Zins wird laut KfW am Tag der Zusage festgelegt und gilt für die Zinsbindung.
Schritt 4: Wo ein Ratenkredit ins Spiel kommen kann
Ein Ratenkredit bei Lavenio ersetzt weder den KfW-Zuschuss noch den Ergänzungskredit. Er hat eine andere Rolle: Er kann einen Teil dessen finanzieren, was die Förderung nicht deckt. Rechenbeispiel, kein Angebot. Angenommen, eine Maßnahme kostet 12.000 €. Sie gehen von einem Zuschuss von 30 Prozent aus, das ist die untere Grenze der von der KfW genannten Spanne von 30 bis 80 Prozent. 30 Prozent von 12.000 € sind 3.600 €. Es bleibt ein Eigenanteil von 8.400 €. Davon bringen Sie 5.000 € aus Rücklagen auf. Offen bleiben 3.400 €. Diese Lücke könnte, falls Sie sie nicht anders schließen wollen, ein Ratenkredit im Bereich unserer Beträge sein. Der tatsächliche Zuschuss kann höher oder niedriger ausfallen.
Rechnen Sie außerdem den Zeitpunkt ein. Der Zuschuss fließt erst nach der Prüfung. Ihr Handwerker will vorher Geld sehen. Wenn der Ergänzungskredit nicht passt oder nicht zustande kommt, entsteht eine Lücke in der Zeit, nicht nur im Betrag. Ein Ratenkredit würde dann Monate vor dem Zuschuss laufen. Dass sich beides zeitlich deckt, sagt kein Programm zu.
Schritt 5: Die Rate gegen Ihr Budget prüfen
Wenn Sie wissen, welche Lücke bleibt, rechnen Sie die monatliche Rate gegen Ihr Haushaltsbudget. Dafür gibt es unseren Haushaltsrechner: Rechner. Ein Ratenkredit läuft nach festem Plan. Sie können ihn jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzahlen (§ 500 Absatz 2 BGB). Das ist nützlich, wenn der Zuschuss später fließt und Sie damit einen Teil tilgen wollen. Ob dabei Kosten entstehen, steht in Ihrem Vertrag.
Schritt 6: Was Sie schriftlich festhalten
- das Datum des Förderantrags und der Zusage,
- die Fertigstellungsfrist im Handwerkervertrag,
- Zahlungstermine an den Handwerker,
- Rate, Laufzeit, Gesamtbetrag und effektiver Jahreszins Ihres Kredits,
- die Frist für die Nachweise bei der KfW.
Ein Gedankenspiel: Was, wenn der Zuschuss kleiner ausfällt?
Bauen Sie die Rate nicht darauf, dass der Zuschuss in voller erwarteter Höhe kommt. Fragen Sie sich vorab, ob Sie die Rate auch dann tragen könnten, wenn der Zuschuss niedriger ausfällt oder später fließt. Wenn die Antwort Nein lautet, ist das Vorhaben zu knapp kalkuliert, und es lohnt sich, es in Etappen zu teilen. Eine Förderzusage ist kein Anspruch, bis sie vorliegt, und die KfW betont selbst, dass es keinen Rechtsanspruch auf die Förderung gibt.
Was wir nicht wissen
Wir sind keine Energieberater und keine KfW-Vertriebspartner. Wir wissen nicht, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist, und wir können nicht beurteilen, ob Ihr Eigenanteil sinnvoll finanziert ist. Auch das Fördergeld selbst unterliegt Änderungen: Die KfW-Seiten, die wir gelesen haben, nennen Rechtsstände aus mehreren Jahren nebeneinander.
