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Kredit-Glossar: Von Annuität bis Zinsbindung

Kurze Definitionen. Verbindlich sind Gesetz und Ihr Vertrag.

Stapel weißer Karten mit farbigen Reitern auf einem Holztisch, Symbolbild
Symbolbild

A bis E

  • Annuität: gleichbleibende Rate aus Zins und Tilgung über die Laufzeit.
  • Bonität: Einschätzung, wie sicher ein Kredit zurückgezahlt wird.
  • Darlehensvertrag: Vertrag, mit dem ein Kreditgeber Geld überlässt und Rückzahlung samt Zinsen verlangt.
  • Effektiver Jahreszins: jährliche Gesamtkosten des Kredits in Prozent, einschließlich Nebenkosten.
  • Eigenanteil: der Teil einer Rechnung, den Sie selbst tragen.

F bis N

  • Gebundener Sollzins: Zinssatz, der für einen vereinbarten Zeitraum gleich bleibt.
  • Gesamtbetrag: Summe aller Zahlungen, die Sie bis zum Ende leisten.
  • Kreditgeber: Stelle, die den Kredit gewährt und entscheidet.
  • Kreditvermittler: Stelle, die Anfragen weiterleitet, ohne selbst Kredite zu vergeben.
  • Laufzeit: Zeitraum, in dem der Kredit zurückgezahlt wird.
  • Nettodarlehensbetrag: Betrag, der Ihnen ohne Zinsen und Kosten zur Verfügung steht.

R bis Z

  • Ratenkredit: Kredit mit festem Betrag, der in gleichen Monatsraten zurückgezahlt wird.
  • Repräsentatives Beispiel: Rechenbeispiel mit den Angaben, die für mindestens zwei Drittel der Verträge gelten sollen.
  • Restschuld: der Betrag, der zu einem Zeitpunkt noch offen ist.
  • Schufa: Auskunftei, die Daten zur Zahlungsweise sammelt und weitergibt.
  • Sollzinssatz: Zinssatz auf den Kreditbetrag, ohne weitere Kosten.
  • Sondertilgung: zusätzliche Zahlung neben der Rate.
  • Tilgung: Rückzahlung des geliehenen Betrags.
  • Vorfälligkeitsentschädigung: Entschädigung, die der Kreditgeber bei vorzeitiger Rückzahlung verlangen kann.
  • Zinsbindung: Zeitraum, in dem der Zinssatz unverändert bleibt.
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