
Wie der Eigenanteil entsteht
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt zur Regelversorgung einen Festzuschuss. Was darüber hinausgeht, bleibt als Eigenanteil bei Ihnen. Grundlage ist der Heil- und Kostenplan Ihrer Zahnarztpraxis. Fragen Sie bei Ihrer Kasse, was sie davon trägt.
Wege der Bezahlung
- Zahnzusatzversicherung: wirkt meist erst nach Wartezeit, daher früh klären.
- Ratenzahlung bei der Praxis oder einem Abrechnungsdienst.
- Ratenkredit: eine Rate über feste Laufzeit.
- Ansparen, wenn die Behandlung nicht dringend ist.
Beispielraten für 3.500 Euro
Beispiel, kein Angebot: gerechnet mit dem Sollzinssatz von 6,74 % p. a. aus dem repräsentativen Beispiel des Kreditgebers. Ihr Satz hängt von Ihrer Bonität ab und kann höher oder niedriger sein.
- 3.500 € über 12 Monate: Rate ca. 302,42 €, Gesamtbetrag ca. 3.629,04 €, davon Zinsen ca. 129,04 €.
- 3.500 € über 24 Monate: Rate ca. 156,29 €, Gesamtbetrag ca. 3.750,96 €, davon Zinsen ca. 250,96 €.
- 3.500 € über 36 Monate: Rate ca. 107,65 €, Gesamtbetrag ca. 3.875,40 €, davon Zinsen ca. 375,40 €.
Hinweis
Wir treffen keine Aussagen zu Behandlungen. Ob und welche Versorgung für Sie passt, klären Sie mit Ihrer Zahnarztpraxis.