
Die drei Rollen
- Bürge: steht ein, wenn die Kreditnehmerin oder der Kreditnehmer nicht zahlt (Bürgschaft, § 765 BGB).
- Mitantragsteller: nimmt den Kredit gemeinsam auf und haftet für den gesamten Betrag.
- Mitverpflichteter: tritt dem Vertrag bei, ohne selbst Geld zu erhalten.
Haftung in einfachen Worten
Wenn Ihre Partnerin oder Ihr Partner nicht mehr zahlt, kann der Kreditgeber die gesamte Rate von Ihnen verlangen. Das gilt auch nach einer Trennung.
Fragen vor der Unterschrift
- Kann ich die Rate allein tragen, wenn die andere Person ausfällt?
- Wie lange läuft die Haftung?
- Gibt es eine Alternative ohne Haftung Dritter?
Hilfe
Verbraucherzentralen informieren zu Bürgschaft und gemeinsamer Haftung.