Kurz gesagt
Eine Restschuldversicherung soll Ihre Kreditraten bezahlen, wenn Sie sterben, arbeitsunfähig werden oder Ihren Job verlieren. Die Verbraucherzentralen halten sie meist für teuer und für lückenhaft. Bevor Sie unterschreiben, lohnt ein Blick auf das, was Sie ohnehin schon haben: Lohnfortzahlung, Krankengeld, Arbeitslosengeld. Die Versicherung ist ein eigener Vertrag. Sie müssen sie nicht abschließen, um einen Kredit zu bekommen, sofern der Kreditgeber sie nicht ausdrücklich zur Bedingung macht. Dann muss er darauf hinweisen.
Ein Beispiel, das die Größenordnung zeigt
Die Verbraucherzentrale rechnet auf ihrer Ratgeberseite (Stand 22.09.2026) einen Fall aus der Beratung durch. Darlehen: 18.000 Euro, Laufzeit 8 Jahre.
| ohne Versicherung | mit Versicherung | |
|---|---|---|
| monatliche Rate | 256,13 € | 330,46 € |
| Zinsen und Kosten | 6.588,33 € | 13.724,16 € |
| effektiver Jahreszins | 8,49 % | 16,89 % |
Die Einmalprämien lagen laut Verbraucherzentrale bei 4.072,58 € und 967,69 €. Weil die Prämien mitfinanziert wurden, zahlte der Kunde darauf auch noch Zinsen. Die Mehrkosten aus Prämien und Zinsen beziffert die Verbraucherzentrale mit 7.135,83 €.
Wir haben den Unterschied der monatlichen Rate selbst nachgerechnet: 330,46 € minus 256,13 € sind 74,33 € pro Monat. Das ist ein Einzelfall, kein Durchschnitt. Er zeigt aber, dass die Versicherung den Kredit nicht um ein paar Euro, sondern spürbar verteuern kann.
Was die Versicherung verspricht
Die Restschuldversicherung wird bei Ratenkrediten, Autokrediten und Ratenfinanzierungen für Geräte oder Möbel angeboten, oft direkt im Verkaufsgespräch. Nach Darstellung der Verbraucherzentrale deckt sie bis zu drei Fälle ab:
- Tod,
- Arbeitsunfähigkeit,
- Verlust des Arbeitsplatzes.
Im Versicherungsfall übernimmt der Versicherer meist für einen begrenzten Zeitraum die monatliche Rate. Die Versicherungssumme richtet sich nach der Höhe des Kredits. Bei einer Arbeitsunfähigkeit zum Beispiel zahlt also nicht der Kredit weniger, sondern eine Versicherung springt für die Rate ein, und zwar nur unter den Bedingungen des Vertrags.
Wo es hakt: Wartezeiten, Ausschlüsse, Karenz
Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass viele Verträge umfangreiche Klauseln zu Ausschlüssen, Wartezeiten und Karenzzeiten enthalten. Die Bedingungen seien oft schwer zu verstehen, und ob die Versicherung im Ernstfall zahlt, sei deshalb fraglich. Konkrete Ausschlüsse nennt die Seite nicht, und wir erfinden keine.
Was folgt daraus für Sie? Lesen Sie vor der Unterschrift die Versicherungsbedingungen, nicht nur das Angebotsblatt. Suchen Sie gezielt nach drei Stichworten:
- Wartezeit: Ab wann besteht überhaupt Schutz?
- Karenzzeit: Wie lange müssen Sie schon arbeitsunfähig oder arbeitslos sein, bevor gezahlt wird?
- Ausschlüsse: Welche Situationen sind vom Schutz ausgenommen?
Wer diese drei Fragen nicht beantworten kann, kauft ein Versprechen, dessen Reichweite er nicht kennt.
Was Sie vielleicht schon haben
Bevor Sie über eine zusätzliche Police nachdenken, empfehlen die Verbraucherzentralen eine Bestandsaufnahme. Auf ihrer Seite nennen sie drei Bausteine:
- Lohnfortzahlung: Bei Krankheit zahlt der Arbeitgeber in den ersten sechs Wochen weiter.
- Krankengeld: Es folgt ab der siebten Woche und läuft bis zu 72 Wochen.
- Arbeitslosenversicherung: Sie greift beim Verlust des Arbeitsplatzes.
Diese Leistungen ersetzen nicht das volle Einkommen, das ist klar. Sie zeigen aber, wo die Lücke tatsächlich liegt. Ist die Lücke klein, weil Ihre Rate zum Beispiel einen kleinen Teil Ihres Einkommens ausmacht, dann steht eine teure Zusatzpolice in keinem guten Verhältnis dazu.
Für andere Risiken nennen die Verbraucherzentralen eigene, getrennte Produkte: eine Risikolebensversicherung zur Absicherung von Angehörigen und eine Berufsunfähigkeitsversicherung zur Absicherung der Arbeitskraft. Ob eines davon für Sie passt, hängt von Ihrer Lage ab und hat mit einem Kredit von einigen tausend Euro zunächst wenig zu tun.
Was das Gesetz regelt
Wartefrist seit 2025. Seit dem 2. Januar 2025 darf der Versicherungsvertrag frühestens eine Woche nach dem Kreditvertrag geschlossen werden. Ein gleichzeitiger Abschluss ist laut Verbraucherzentrale verboten, ein Verstoß macht den Versicherungsvertrag ungültig. Für Sie heißt das: Wer Ihnen beim Kreditgespräch eine Police zum Mitunterschreiben hinlegt, sollte Sie ins Nachdenken bringen.
Widerruf. Die Verbraucherzentrale nennt in der Regel 14 Tage, bei der Todesfallabsicherung 30 Tage nach Abschluss. Der Widerruf geht schriftlich oder per E-Mail.
Hinweispflicht in der Werbung. Verlangt ein Anbieter den Abschluss einer Versicherung, deren Kosten nicht im Voraus feststehen, muss er in der Werbung auf diese Verpflichtung hinweisen, hervorgehoben und zusammen mit dem effektiven Jahreszins. Das steht in § 17 Absatz 5 der Preisangabenverordnung.
Effektiver Jahreszins. Nach der BaFin muss eine freiwillig abgeschlossene Versicherung, die keine Bedingung des Kredits ist, laut Gesetz nicht im effektiven Jahreszins erscheinen. Das hat eine praktische Folge: Der Zins im Angebot sieht niedriger aus, als der Kredit mit Versicherung tatsächlich kostet. Die BaFin rät deshalb, die Kreditkosten mit und ohne Versicherung anzufordern.
Fragen für das Gespräch
Nehmen Sie diese Liste mit, wenn Ihnen jemand eine Restschuldversicherung anbietet:
- Ist die Versicherung Bedingung für den Kredit, oder ist sie freiwillig?
- Wie hoch ist die Prämie in Euro, und wird sie mitfinanziert?
- Wie hoch wären Rate und Gesamtbetrag ohne Versicherung?
- Welche Wartezeit, Karenzzeit und welche Ausschlüsse gelten?
- Wie lange zahlt der Versicherer im Leistungsfall?
- Bis wann können Sie widerrufen?
Verlangen Sie die Antworten schriftlich. Die Verbraucherzentrale rät außerdem, auf einer Beratung zu bestehen und darauf zu achten, dass ein Beratungsprotokoll alle Inhalte enthält.
Wenn Sie schon eine Police haben
Darlehen und Versicherung sind zwei getrennte Verträge. Beenden Sie den Kredit, bleibt die Police nicht automatisch erledigt, und kündigen Sie die Police, bleibt der Kredit bestehen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, Kündigung oder Widerruf per Einschreiben zu schicken, damit der Zugang nachweisbar ist.
Bei einer Umschuldung rät sie davon ab, eine neue Restschuldversicherung abzuschließen. Die alte beizubehalten sei meist günstiger. Haben Sie Ihren Kredit vorzeitig zurückgezahlt, spielt auch die Vorfälligkeitsentschädigung eine Rolle. Sie ist nach § 502 BGB ausgeschlossen, wenn die Rückzahlung aus den Mitteln einer Versicherung stammt, die der Vertrag zur Sicherung der Rückzahlung verlangt.
Eine Einordnung für Beträge von 3.000 bis 8.000 Euro
Bei kleineren und mittleren Krediten wirkt eine Versicherungsprämie schnell groß im Verhältnis zum Nettodarlehensbetrag. Die BaFin rät ausdrücklich, bei Krediten von einigen hundert bis wenigen tausend Euro genau zu prüfen, ob die Absicherung nötig ist. Wir können Ihnen nicht sagen, ob sie in Ihrem Fall sinnvoll ist. Wir können Ihnen aber sagen, wie Sie die Frage nüchtern beantworten. Rechnen Sie die Rate mit und ohne Versicherung durch. Stellen Sie dann die Mehrkosten dem Risiko gegenüber, das Sie tatsächlich nicht tragen können.
Dabei hilft ein Blick in Ihre Monatsbilanz. Im Rechner können Sie Einnahmen, feste Ausgaben und eine mögliche Rate gegenüberstellen. Das Ergebnis ist eine Orientierung, kein Angebot.
