Kurz gesagt
Wie hoch der Zins eines Modernisierungskredits ausfällt, legt der Kreditgeber im Einzelfall fest. Auf den Preis wirken vor allem Ihre Kreditwürdigkeit, Betrag und Laufzeit, die Art des Zinssatzes und mögliche Zusatzleistungen. Wer nur auf den Sollzins schaut, sieht einen Teil der Kosten. Der effektive Jahreszins ist die Zahl, die alle Angebote vergleichbar macht. Konkrete Zinssätze nennen wir hier nicht: Ohne Datum und Angebot wären sie wertlos.
Warum wir keine Zinssätze nennen
Ein Satz wie „Modernisierungskredite kosten ab so und so viel Prozent“ ist Werbung, keine Auskunft. Er sagt nichts über Ihren Fall. Nach dem Gesetz muss Werbung für Verbraucherdarlehen redlich und eindeutig sein und darf keine falschen Erwartungen an Kosten oder Kreditgewährung wecken (§ 17 Absatz 1 PAngV). Wir halten uns daran und erklären stattdessen, wovon der Zins abhängt, damit Sie Angebote lesen können.
Ein Modernisierungskredit ist hier ein Ratenkredit für Vorhaben rund ums Zuhause, zum Beispiel für Bad, Boden, Fenster oder Küche. Er hat feste Raten und eine feste Laufzeit. Die Summen bewegen sich bei uns zwischen 3.000 und 8.000 Euro.
Welche Faktoren den Zins beeinflussen
Ihre Kreditwürdigkeit
Der Darlehensgeber muss vor Vertragsschluss prüfen, ob Sie den Kredit voraussichtlich zurückzahlen können (§ 505a BGB). Je nachdem, wie diese Prüfung ausfällt, können Zins oder Konditionen unterschiedlich sein. Wie ein einzelnes Institut das gewichtet, wissen wir nicht, und wir behaupten es nicht.
Betrag und Laufzeit
Die Laufzeit entscheidet über die Höhe der Rate und über die Summe der Zinsen. Eine längere Laufzeit senkt die monatliche Belastung, erhöht aber in der Regel die Gesamtkosten, weil Zinsen länger anfallen. Das ist Arithmetik, kein Marketing. Die folgende Tabelle zeigt es.
Rechenbeispiel, kein Angebot. Nettodarlehensbetrag 6.000 €, angenommener gebundener Sollzinssatz von 6,00 % pro Jahr, gleichbleibende Monatsraten. Der Zinssatz ist hier eine Annahme für die Rechnung, kein Hinweis auf einen Zins, den Sie bekommen.
| Laufzeit | monatliche Rate (gerundet) | Summe der Raten | Zinsen insgesamt |
|---|---|---|---|
| 24 Monate | 265,92 € | 6.382,17 € | 382,17 € |
| 48 Monate | 140,91 € | 6.763,69 € | 763,69 € |
| 72 Monate | 99,44 € | 7.159,49 € | 1.159,49 € |
Die Rate sinkt von 24 auf 72 Monate um mehr als die Hälfte, die Zinsen steigen dagegen auf das Dreifache. Dieselben 6.000 € kosten bei 72 Monaten also 777,32 € mehr an Zinsen als bei 24 Monaten. Eine passende Rate finden Sie mit unserem Haushaltsrechner: Rechner.
Rechenbeispiel zur Höhe des Zinssatzes. Gleicher Betrag, 48 Monate, aber ein Sollzins von 8,00 % statt 6,00 %: Die Rate liegt dann bei 146,48 €, die Zinsen bei 1.030,92 €. Zwei Prozentpunkte mehr bedeuten hier 267,23 € zusätzliche Zinsen.
Wie sich die Zinsen über die Laufzeit verteilen
Bei einem Annuitätendarlehen bleibt die Rate gleich, aber ihr Anteil an Zinsen und Tilgung verschiebt sich. Am Anfang ist die Restschuld hoch, deshalb ist der Zinsanteil hoch.
Rechenbeispiel, kein Angebot. Bei 6.000 € und 6,00 % im Jahr beträgt der Zins für den ersten Monat 6.000 € mal 6,00 % geteilt durch 12, also 30,00 €. Bei der Rate von 140,91 € (48 Monate) bleiben für die Tilgung 110,91 €. Im Monat darauf ist die Restschuld kleiner, der Zinsanteil sinkt ein wenig. Genau deshalb spart eine Sondertilgung am Anfang mehr Zinsen als eine am Ende. Wie ein Institut Sondertilgungen behandelt, steht im Vertrag.
Der Tilgungsplan zeigt es schwarz auf weiß
Ist ein Zeitpunkt für die Rückzahlung bestimmt, können Sie vom Darlehensgeber jederzeit einen Tilgungsplan verlangen (§ 492 Absatz 3 BGB). Darin steht für jede Rate, wie viel davon Zinsen sind und wie viel die Restschuld senkt. Wer das einmal Zeile für Zeile gelesen hat, versteht den Kredit besser als aus jeder Faustregel.
Fest oder veränderlich
Der Sollzinssatz kann für die ganze Laufzeit gebunden oder veränderlich sein. Bei veränderlichem Zins ist die Vereinbarung nach dem Gesetz nur wirksam, wenn der Index oder Referenzzinssatz objektiv, eindeutig bestimmt und für beide Seiten überprüfbar ist (§ 492 Absatz 7 BGB). Für die Planung eines Vorhabens mit festem Budget ist eine feste Rate meist leichter zu überblicken. Entscheiden müssen Sie das selbst. Wichtig ist, dass Sie die Zinsart im Angebot finden und verstehen.
Zusatzleistungen und Gebühren
Die BaFin erklärt, dass der Effektivzins zusätzlich Kosten wie Vermittlungsgebühren oder Bearbeitungskosten berücksichtigt. Eine freiwillig abgeschlossene Versicherung, die nicht Bedingung des Kredits ist, muss laut BaFin nach dem Gesetz nicht im Effektivzins erscheinen. Deshalb rät die BaFin, sich die Kosten mit und ohne Versicherung nennen zu lassen. Wie eine Restschuldversicherung wirken kann, steht in unserem Ratgeber zur Restschuldversicherung.
Sollzins und effektiver Jahreszins
Der Sollzinssatz ist der Zins auf den Nettodarlehensbetrag, der effektive Jahreszins die jährliche Gesamtbelastung in Prozent des Nettodarlehensbetrags. Der Gesamtbetrag ist die Summe aus Nettodarlehensbetrag und Gesamtkosten (Art. 247 § 3 Absatz 2 EGBGB). Nach der BaFin berechnen alle Anbieter den effektiven Jahreszins nach einer einheitlichen Formel, weshalb er sich gut zum Abgleich eignet.
Wer mit Zinssätzen wirbt, muss nach § 17 Absatz 2 PAngV unter anderem Nettodarlehensbetrag, Sollzinssatz samt Angabe, ob er fest oder veränderlich ist, und den effektiven Jahreszins nennen. Der effektive Jahreszins ist dabei mindestens so hervorzuheben wie jeder andere Zinssatz. Wenn in einem Angebot eine dieser Angaben fehlt, ist das eine Rückfrage wert.
Der Zweidrittelzins: eine Faustregel gegen Lockangebote
In der Werbung steht oft eine Zinsspanne mit einem günstigen Beispiel. Die BaFin empfiehlt, für die Vorauswahl auf den 2/3-Zins zu achten. Er zeigt, zu welchen Konditionen nach der Erwartung des Werbenden zwei Drittel der künftigen Kreditnehmer abschließen. Rechtsgrundlage ist § 17 Absatz 4 PAngV. Der Werbende muss einen effektiven Jahreszins zugrunde legen, bei dem er erwarten darf, dass mindestens zwei Drittel der Verträge zu diesem oder einem niedrigeren Zins zustande kommen.
Verbindlich ist der Zweidrittelzins für Ihren Einzelfall nicht. Er gibt Ihnen aber mehr Orientierung als ein einzelnes besonders niedriges Beispiel.
Flexibilität kostet manchmal extra
Die BaFin warnt, dass bei flexiblen Raten, etwa Verschieben, Bündeln oder Umwandeln von Raten, zusätzliche Kosten und Zinsen entstehen können. Feste monatliche Raten erleichtern den Überblick. Ein Vorteil bleibt Ihnen in jedem Fall. Sie dürfen den Kredit jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzahlen (§ 500 Absatz 2 BGB). Die Gesamtkosten ermäßigen sich entsprechend der verbleibenden Laufzeit (§ 501 Absatz 1 BGB).
So lesen Sie ein Angebot
- Nehmen Sie Nettodarlehensbetrag, Laufzeit und monatliche Rate. Multiplizieren Sie Rate mal Anzahl der Raten.
- Ziehen Sie den Nettodarlehensbetrag ab. Die Differenz sollte zu den im Angebot genannten Gesamtkosten passen.
- Suchen Sie den effektiven Jahreszins und den Sollzinssatz, und prüfen Sie, ob der Zins fest oder veränderlich ist.
- Suchen Sie nach Zusatzleistungen und Gebühren.
- Fragen Sie, welche Bedingungen bei vorzeitiger Rückzahlung gelten.
