Kurz gesagt
Für Studierende gibt es Finanzierungswege, die genau auf ihre Lage zugeschnitten sind: BAföG, Stipendien, den Bildungskredit des Bundes und den KfW-Studienkredit. Ein normaler Ratenkredit einer Bank passt dagegen selten, weil Banken prüfen müssen, ob Sie ihn aller Voraussicht nach zurückzahlen können, und ein Studium bringt meist kein regelmäßiges Einkommen. Diese Seite ordnet die Wege nach Ihrer Situation. Sie ist keine Anleitung zur Kreditanfrage, sondern ein Wegweiser.
Warum die Bank bei Studierenden genau hinschaut
Wer einen Verbraucherdarlehensvertrag abschließen will, wird geprüft. Der Gesetzgeber verlangt vom Darlehensgeber, vor Vertragsschluss die Kreditwürdigkeit zu prüfen. Er darf den Vertrag bei einem Allgemein-Verbraucherdarlehen nur schließen, wenn keine erheblichen Zweifel bestehen, dass Sie Ihre Pflichten erfüllen werden (§ 505a Absatz 1 BGB).
Für Sie bedeutet das: Die Bank fragt, woher die Raten kommen sollen. Bei einem Vollzeitstudium ohne festen Verdienst ist diese Frage schwerer zu beantworten als bei einer Angestellten mit Arbeitsvertrag. Das ist keine Wertung Ihrer Person, es ist die Rechenaufgabe, die das Gesetz stellt.
Der Weg hängt von Ihrer Lage ab
Sie brauchen regelmäßig Geld für Miete und Lebensunterhalt
Dann ist die erste Adresse das BAföG. Das Bundesministerium (BMFTR) beschreibt es als individuelle Ausbildungsförderung für Lebensunterhalt und Studium, soweit Studierende, ihre Eltern und gegebenenfalls Ehe- oder Lebenspartner den Bedarf nicht selbst aufbringen können. Das Ministerium nennt auf der gelesenen Seite keine Beträge, deshalb nennen wir hier auch keine.
Der nächste Schritt ist ein Stipendium. Das BMFTR bietet laut eigener Seite akademische und berufliche Stipendien für besonders begabte und engagierte Menschen an.
Reichen beide nicht, bleibt der KfW-Studienkredit. Er zahlt 100 bis 650 Euro im Monat aus und verlangt laut KfW weder Einkommen noch Sicherheiten. Die Zinsen sind variabel. Die Details stehen in unserem Artikel zum KfW-Studienkredit. Hier nur das Wichtigste: Der Kredit wird verzinst, und die Zinsen werden in der Auszahlungsphase vom Auszahlungsbetrag abgezogen. Die Rückzahlung kann bis zu 25 Jahre dauern.
Sie stehen am Ende des Studiums und brauchen einen Schub
Hier kommt der Bildungskredit ins Spiel. Das Portal zum BAföG schreibt, berechtigt seien volljährige Schülerinnen, Schüler und Studierende, für die bestimmte Bedingungen gelten. Studierende müssen sich in einer fortgeschrittenen Phase befinden, zum Beispiel nach bestandener Zwischenprüfung. Ein Rechtsanspruch besteht nicht: Anders als beim BAföG ist der Bildungskredit ein Programm mit einem vorgegebenen Budget.
Das Bundesverwaltungsamt nennt als Eckdaten:
- Kreditvolumen von 1.000 bis 7.200 Euro,
- Auszahlung in bis zu 24 Monatsraten zu 100, 200 oder 300 Euro,
- Einmalzahlung bis 3.600 Euro für ausbildungsbezogene Aufwendungen auf Wunsch,
- effektiver Jahreszins 4,09 Prozent, Sollzins 4,14 Prozent (Stand 01.10.2026),
- Rückzahlung beginnt vier Jahre nach Fälligkeit der ersten Rate, monatlich 120 Euro.
Das Programm wird laut Bundesverwaltungsamt ohne Rücksicht auf eigenes Einkommen und Vermögen und auf das der Eltern gewährt. Die Seite des Bundesverwaltungsamts trägt den Hinweis „Stand 28.03.2024“ neben einem Zinssatz vom 01.10.2026. Prüfen Sie die Angaben deshalb beim Bundesverwaltungsamt selbst.
Sie brauchen einmalig 3.000 bis 8.000 Euro für etwas Bestimmtes
Das könnte ein Laptop sein, eine Auslandsphase oder ein Umzug zum Praktikumsort. Dafür gibt es in der Regel keinen eigenen Studienweg. Der Bildungskredit lässt eine Einmalzahlung bis 3.600 Euro zu, wenn ein besonderer Ausbildungsbedarf glaubhaft gemacht wird. Für größere Beträge wäre ein normaler Ratenkredit der Standardweg, und der setzt ein Einkommen voraus.
Hier zeigt sich, wo die Grenze liegt. Ein Ratenkredit setzt voraus, dass Raten aus einem Einkommen bezahlt werden können. Manche Menschen holen deshalb eine zweite Person mit Einkommen als Mitantragsteller dazu. Ob unser Kreditgeber Studierende annimmt, wissen wir nicht; wir lassen deshalb hier die Anfrage weg. Zu den Folgen, wenn ein zweiter Mensch mit unterschreibt, lesen Sie Bürge und Mitantragsteller.
Sie jobben neben dem Studium
Ein Nebenjob kann ein Einkommen belegen. Ob er für eine Kreditzusage genügt, entscheidet allein der Kreditgeber. Wenn Ihr Verdienst schwankt, rechnen Sie mit dem Durchschnitt mehrerer Monate und nicht mit dem besten Monat. Halten Sie Nachweise bereit, zum Beispiel Abrechnungen oder Kontoauszüge. Welche Nachweise verlangt werden, legt der Kreditgeber fest. Wir haben auf den gelesenen Seiten keine Mindestwerte gefunden und nennen keine. Beachten Sie außerdem, dass Einkünfte neben dem Studium Auswirkungen auf andere Leistungen haben können. Das sollten Sie beim zuständigen Amt klären, bevor Sie rechnen.
Die Rückzahlung im Vergleich
Förderkredite unterscheiden sich vor allem darin, wann und wie sie zurückzuzahlen sind. Beim Bildungskredit beginnt die Rückzahlung laut Bundesverwaltungsamt vier Jahre nach Fälligkeit der ersten Rate mit 120 Euro im Monat. Außerordentliche Rückzahlungen sind jederzeit in beliebiger Höhe kostenfrei möglich, und die Kündigung ist kostenfrei zum Monatsende möglich.
Beim KfW-Studienkredit folgt nach der letzten Auszahlung eine Karenzzeit von höchstens 23 Monaten, in der nur Zinsen anfallen. Danach wird in gleich hohen Monatsraten getilgt, insgesamt höchstens 25 Jahre. Bei Zahlungsschwierigkeiten ist eine Stundung möglich, allerdings mit Stundungszinsen.
Rechenbeispiel, kein Angebot. Angenommen, Sie nehmen den vollen Bildungskredit von 7.200 € und zahlen monatlich 120 € zurück. Dann dauert das 7.200 € geteilt durch 120 €, also 60 Monate oder fünf Jahre. Zinsen sind dabei noch nicht eingerechnet. Die Rückzahlung beginnt vier Jahre nach der ersten Rate, läuft also lange nach dem Studium.
Für Sie heißt das: Beide Wege geben Ihnen Zeit, aber keiner schenkt Ihnen etwas. Rechnen Sie die Rückzahlung vor dem Antrag mit, nicht erst nach dem Abschluss. Wer später einen Berufseinstieg plant, sollte außerdem wissen, dass bei Förderkrediten noch Raten laufen, wenn der erste Arbeitsvertrag unterschrieben ist.
Eine Rechnung vor dem Gespräch
Bevor Sie einen Kredit in Betracht ziehen, lohnt ein Blick auf Ihre Monatsbilanz. Das folgende Beispiel ist erfunden und dient nur dazu, den Rechenweg zu zeigen.
Rechenbeispiel, kein Angebot. Angenommen, Ihnen stehen im Monat 900 € zur Verfügung. Miete und Nebenkosten betragen 420 €, Essen und Alltag 250 €, Semesterbeitrag und Lernmaterial umgerechnet 60 €, Handy und Internet 30 €. Das ergibt Ausgaben von 760 €. Es bleiben 140 € im Monat. Eine Rate von 100 € wäre damit theoretisch machbar, ließe aber nur 40 € Puffer für alles Unvorhergesehene.
Der Haushaltsrechner auf unserer Seite macht dieselbe Rechnung mit Ihren Zahlen: Rechner. Er ist eine Orientierung. Wie hoch eine Rate sein darf, entscheidet am Ende der Kreditgeber.
Was Sie lieber nicht tun
Nehmen Sie einen Kredit nicht auf, um einen anderen zu bedienen, und schließen Sie ihn nicht ab, weil ein Anbieter ihn ohne Prüfung verspricht. Banken müssen prüfen, ob Sie zurückzahlen können. Die Verbraucherzentrale NRW weist darauf hin, dass Banken seit Ende März 2016 Kredite nur dann vergeben sollen, wenn Verbraucher sie aller Voraussicht nach zurückzahlen können. Wer Ihnen etwas anderes erzählt, hat ein Interesse, das nicht Ihres ist.
