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Kredit für Azubis: Was möglich ist und was nicht

Holzregal mit Büchern, Schalen und einer Pflanze, Symbolbild
Symbolbild

Kurz gesagt

Auszubildende können grundsätzlich einen Kredit aufnehmen, wenn sie volljährig sind und der Kreditgeber zustimmt. In der Praxis wird es eng, weil die Bank prüfen muss, ob die Raten aus dem Einkommen bezahlt werden können, und eine Ausbildungsvergütung ist oft knapp. Wer zusätzliches Geld braucht, sollte zuerst die Hilfen prüfen, die für Auszubildende gedacht sind, allen voran die Berufsausbildungsbeihilfe. Ein Ratenkredit ist eher der letzte Schritt als der erste.

Muss ich volljährig sein?

Ja, für einen eigenen Kreditvertrag in aller Regel. Die Volljährigkeit tritt mit der Vollendung des 18. Lebensjahres ein (§ 2 BGB). Vorher gilt: Ein Minderjähriger braucht zu einer Willenserklärung, durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, die Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters (§ 107 BGB). Ein Kreditvertrag bringt Pflichten mit sich und ist deshalb nicht nur vorteilhaft.

Mehr schreiben wir dazu nicht. Für einen Vertrag mit einem Minderjährigen sind weitere Regeln im Spiel, die wir hier nicht auswerten. Wenn Sie unter 18 sind, sprechen Sie mit Ihren Eltern und lassen Sie sich nicht auf Zusagen am Telefon ein.

Was zählt als Einkommen in der Ausbildung?

Auszubildende haben Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Das Berufsbildungsgesetz sagt, dass Ausbildende ihnen eine angemessene Vergütung zu gewähren haben, und legt eine Mindestvergütung fest, die jedes Jahr zum 1. Januar angepasst wird (§ 17 BBiG). Die Höhe ändert sich also, und wir nennen deshalb keine Zahl. Sie finden die aktuelle Mindestvergütung im Gesetzestext und in Ihrem Ausbildungsvertrag.

Die Ausbildungsvergütung ist ein regelmäßiges Einkommen, aber oft ein kleines. Rechnen Sie für jede Planung mit dem Betrag, der tatsächlich auf Ihrem Konto ankommt, nicht mit der Zahl im Ausbildungsvertrag. Die Differenz machen Abzüge aus, die Sie auf Ihrer Abrechnung finden. Genau hier liegt der Kern der Frage. Die Bank prüft vor dem Abschluss, ob erhebliche Zweifel bestehen, dass Sie Ihre Pflichten aus dem Vertrag erfüllen (§ 505a Absatz 1 BGB). Je weniger nach Abzug der festen Ausgaben übrig bleibt, desto schwerer fällt diese Prüfung aus.

Die Probezeit der Ausbildung

Jedes Berufsausbildungsverhältnis beginnt mit der Probezeit. Sie muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen (§ 20 BBiG). Ein Kredit in diesen Monaten ist besonders ungünstig: Sie wissen noch nicht, ob die Ausbildung zu Ihnen passt und ob das Verhältnis fortgesetzt wird. Auch ein Kreditgeber blickt auf diese Unsicherheit. Wie unser Kreditgeber das einordnet, wissen wir nicht. Der ruhigere Weg ist oft, die Probezeit abzuwarten, bevor Sie sich über Jahre verpflichten. Prüfen Sie außerdem das Ende Ihrer Ausbildung: Rechnen Sie nach, wie viele Raten dann noch laufen würden und woraus Sie sie bezahlen.

Hilfen, die für Auszubildende gedacht sind

Berufsausbildungsbeihilfe

Auszubildende haben nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe während einer Berufsausbildung, wenn drei Bedingungen erfüllt sind (§ 56 Absatz 1 SGB III):

  1. Die Berufsausbildung ist förderungsfähig.
  2. Sie gehören zum förderungsberechtigten Personenkreis.
  3. Ihnen stehen die erforderlichen Mittel für den Gesamtbedarf aus Lebensunterhalt, Fahrkosten und sonstigen Aufwendungen nicht anderweitig zur Verfügung.

Ob Sie die Beihilfe bekommen und in welcher Höhe, prüft die Agentur für Arbeit. Auf deren Seite haben wir dazu nichts Belastbares abrufen können, deshalb nennen wir keine Beträge. Der Gesetzestext genügt, um zu wissen, dass es diese Hilfe gibt. Fragen Sie vor jedem Kredit zuerst dort.

Bildungskredit

Der Bildungskredit des Bundes richtet sich laut dem Portal zum BAföG an volljährige Schülerinnen, Schüler und Studierende, für die bestimmte Bedingungen gelten. Eine betriebliche Ausbildung wird auf der gelesenen Seite nicht ausdrücklich genannt. Für Schüler in schulischer Ausbildung nennt das Portal Bedingungen, etwa dass sie im vorletzten und letzten Jahr dieser Ausbildung sein müssen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht, es handelt sich um ein Programm mit einem vorgegebenen Budget. Prüfen Sie beim Bundesverwaltungsamt, ob Ihr Weg infrage kommt.

Gespräch mit dem Ausbildungsbetrieb

Wenn Ihnen ein einzelner Betrag fehlt, etwa für Arbeitskleidung, Fahrtkosten oder eine Prüfung, lohnt zuerst die Frage, ob der Betrieb oder die Berufsschule Hilfe anbieten. Ob und was das ist, unterscheidet sich von Betrieb zu Betrieb. Wir nennen deshalb nichts Allgemeines.

Wenn Sie trotzdem einen Kredit erwägen

Zuerst das Budget. Das folgende Beispiel ist frei erfunden und zeigt nur den Rechenweg.

Rechenbeispiel, kein Angebot. Angenommen, Ihnen bleiben nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben 1.050 € im Monat. Wohnung und Nebenkosten betragen 450 €, Essen und Alltag 230 €, Fahrkarte 49 €, Handy 20 €, Versicherungen 40 €, Sonstiges 100 €. Das sind 889 €. Es bleiben 161 € im Monat. Eine Rate von 100 € würde 61 € Puffer lassen. Steigt die Miete oder fällt ein Gerät aus, ist der Puffer sehr schnell aufgebraucht.

Wenn Sie so rechnen, sehen Sie den Unterschied zwischen einer Rate, die theoretisch geht, und einer, die Sie im Alltag tragen können. Der Haushaltsrechner hilft dabei: Rechner.

Außerdem gilt: Nehmen Sie keinen Kredit auf, weil Ihnen jemand sagt, Auszubildende bekämen „immer“ einen. Das stimmt nicht, und die Bank muss ohnehin prüfen. Ein Versprechen dieser Art machen wir nicht.

Mitantragsteller und Bürge

Manche Menschen holen eine zweite Person mit Einkommen dazu, oft ein Elternteil. Diese Person haftet dann für den Kredit mit. Was das bedeutet, ist auf unserer Seite zu Bürgen und Mitantragstellern erklärt: Bürge und Mitantragsteller. Wenn Ihre Eltern mit unterschreiben sollen, besprechen Sie vorher offen, was passiert, wenn Sie nicht zahlen können.

Ihre Rechte, falls Sie einen Vertrag schließen

Auch wenn Sie noch in der Ausbildung sind, gelten für Sie als Verbraucherin oder Verbraucher dieselben Schutzregeln wie für alle anderen:

  • Schriftform und Abschrift. Der Vertrag ist schriftlich abzuschließen, und nach Vertragsschluss muss der Darlehensgeber Ihnen eine Abschrift zur Verfügung stellen (§ 492 BGB).
  • Widerruf. Bei einem Verbraucherdarlehensvertrag haben Sie ein Widerrufsrecht (§ 495 BGB). Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage, eine Begründung brauchen Sie nicht (§ 355 BGB).
  • Vorzeitige Rückzahlung. Sie können Ihre Verbindlichkeiten jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig erfüllen (§ 500 Absatz 2 BGB). Das ist hilfreich, wenn sich Ihre Lage nach dem Ausbildungsende ändert.

Diese Rechte ersetzen keine Vorsicht vor der Unterschrift, aber sie zeigen, dass Sie Zeit zum Prüfen haben.

Was Sie vor dem Gespräch mit den Eltern klären

Wenn Ihre Eltern oder andere Angehörige mit unterschreiben oder bürgen sollen, haben sie gute Gründe, Fragen zu stellen. Bereiten Sie sich vor und schreiben Sie vier Punkte auf. Wofür brauchen Sie das Geld? Welche Rate können Sie tragen? Was tun Sie, wenn die Rate einmal nicht zu bezahlen ist? Welche Alternativen haben Sie schon geprüft? Mit dieser Seite im Rücken führen Sie das Gespräch auf Zahlen, nicht auf Bauchgefühl.

Weiterführende Seiten

Häufige Fragen

Kann ich als Azubi einen Kredit bekommen?

Wenn Sie volljährig sind, ist ein Kreditvertrag möglich. Der Kreditgeber prüft Ihre Kreditwürdigkeit (§ 505a BGB). Ob er zusagt, entscheidet er selbst.

Kann ich mit 17 einen Kredit aufnehmen?

Ein Minderjähriger braucht für eine Willenserklärung, die nicht nur Vorteile bringt, die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters (§ 107 BGB). Weitere Regeln können gelten. Sprechen Sie mit Ihren Eltern.

Was ist Berufsausbildungsbeihilfe?

Eine Leistung der Agentur für Arbeit für Auszubildende, wenn der Gesamtbedarf nicht anderweitig gedeckt ist (§ 56 SGB III). Ob Sie Anspruch haben, prüft die Agentur.

Wie lange dauert die Probezeit in der Ausbildung?

Mindestens einen und höchstens vier Monate (§ 20 BBiG).

Hilft mir Lavenio als Azubi?

Wir wissen nicht, ob unser Kreditgeber Anfragen von Auszubildenden annimmt. Deshalb bietet diese Seite keine Anfrage an.

Quellen

Abgerufen am 31.10.2026.

  1. § 17 BBiG, Vergütungsanspruch und Mindestvergütung (öffnet in neuem Tab)
  2. § 20 BBiG, Probezeit (öffnet in neuem Tab)
  3. § 56 SGB III, Berufsausbildungsbeihilfe (öffnet in neuem Tab)
  4. § 2 BGB, Eintritt der Volljährigkeit (öffnet in neuem Tab)
  5. § 107 BGB, Einwilligung des gesetzlichen Vertreters (öffnet in neuem Tab)
  6. § 505a BGB, Kreditwürdigkeitsprüfung (öffnet in neuem Tab)
  7. § 492 BGB, Schriftform, Vertragsinhalt (öffnet in neuem Tab)
  8. § 495 BGB, Widerrufsrecht (öffnet in neuem Tab)
  9. § 355 BGB, Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen (öffnet in neuem Tab)
  10. § 500 BGB, vorzeitige Rückzahlung (öffnet in neuem Tab)
  11. BAföG-Portal, Wer kann den Bildungskredit bekommen? (öffnet in neuem Tab)

Mehr zu unserer Arbeitsweise: Die Redaktion. Dieser Artikel ersetzt keine Rechts- oder Finanzberatung.

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